lt. Veröffentlichung BGBl. I 2026 Nr. 31 vom 06.02.2026:
Die Gebühr für einen Personalausweis erhöht sich für Antragsteller ab 24 Jahren von bisher 37 € auf 46 € bei Gültigkeit von 10 Jahren.
Für Antragsteller unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren erhöht sich die Gebühr von bisher 22,80 € auf 27,60 €.
Die neuen Personalausweisgebühren nach Art. 4 Nr. 1 mit 46 €/ 27,60 € treten somit gemäß Art. 10 Abs. 1 der Verordnung am 07.02.2026 in Kraft.
