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Bitte beachten! Betrieb von Drohnen
Markt Bad Grönenbach
07.04.2026, 12:00

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Luftfahrtbehörde (§ 20 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO). Des Weiteren ist der Betrieb nur in Sichtweite des Steuerers und bei einer maximalen Flughöhe von 100 m erlaubt. Vor allem ist zu beachten, dass KEIN Betrieb über Menschen und Menschenansammlungen erlaubt ist (§ 19 Abs. 3 Satz 2 LuftVO).


Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Marktgemeinde Bad Grönenbach. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App! Öffnungszeiten Rathaus Bad Grönenbach: Montag 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstag, Mittwoch 8 - 12 Uhr Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr