Kelheim. Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere E-Scooter, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Sie sind leicht, wendig und werden von Menschen unterschiedlichen Alters gerne als
Fortbewegungsmittel genutzt. Mit der zunehmenden Nutzung häufen sich jedoch auch Verstöße
gegen die geltenden Verkehrsvorschriften.
Immer wieder ist festzustellen, dass E-Scooter entgegen den gesetzlichen Bestimmungen genutzt
werden. Insbesondere das Befahren von Gehwegen stellt dabei eine erhebliche Gefährdung für
Fußgängerinnen und Fußgänger dar, insbesondere im Bereich von Freischankflächen.
Es wird daher ausdrücklich daran erinnert, dass das Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeuge (E-
Scooter) innerhalb geschlossener Ortschaften nur auf folgenden Verkehrsflächen zulässig ist:
• baulich angelegte Radwege,
• gemeinsame Geh- und Radwege, → hier dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche
• Radfahrstreifen sowie
• Fahrradstraßen.
Sind entsprechende Verkehrsflächen nicht vorhanden, muss mit dem E-Scooter auf der Fahrbahn
gefahren werden. Dabei gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung.
Das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
Bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen gelten darüber hinaus weitere wichtige
Vorschriften:
- die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht
gestattet
- wer ein Elektrokleinstfahrzeuge führt, muss einzeln fahren, darf sich nicht an fahrende
Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.
- auf Fahrbahnen ist möglich weit rechts zu fahren.
- auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder
behindert noch gefährdet werden, notfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr
anzupassen
- auf den Radverkehr ist Rücksicht zu nehmen und notfalls auch hier die Geschwindigkeit an
den Radverkehr anzupassen.
Verstöße gegen die Vorschriften für den Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen werden nach dem
Bußgeldkatalog, sowie dem Straßenverkehrsgesetzes mit einer nicht unerheblichen Geldbuße
geahndet.
Die örtliche Polizei führt entsprechende Kontrollen durch und wird Verstöße zur Anzeige bringen.
Es wird gebeten und appelliert, sich an die Vorschriften für die Benutzung von
Elektrokleinstfahrzeugen zu halten.
