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Sicher unterwegs mit E-Scootern: Verkehrsvorschriften beachten
Stadt Kelheim
11.08.2026, 14:17
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Kelheim. Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere E-Scooter, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.

Sie sind leicht, wendig und werden von Menschen unterschiedlichen Alters gerne als

Fortbewegungsmittel genutzt. Mit der zunehmenden Nutzung häufen sich jedoch auch Verstöße

gegen die geltenden Verkehrsvorschriften.

Immer wieder ist festzustellen, dass E-Scooter entgegen den gesetzlichen Bestimmungen genutzt

werden. Insbesondere das Befahren von Gehwegen stellt dabei eine erhebliche Gefährdung für

Fußgängerinnen und Fußgänger dar, insbesondere im Bereich von Freischankflächen.

Es wird daher ausdrücklich daran erinnert, dass das Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeuge (E-

Scooter) innerhalb geschlossener Ortschaften nur auf folgenden Verkehrsflächen zulässig ist:

baulich angelegte Radwege,

gemeinsame Geh- und Radwege, hier dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche

Radfahrstreifen sowie

Fahrradstraßen.

Sind entsprechende Verkehrsflächen nicht vorhanden, muss mit dem E-Scooter auf der Fahrbahn

gefahren werden. Dabei gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung.

Das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen gelten darüber hinaus weitere wichtige

Vorschriften:

- die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht

gestattet

- wer ein Elektrokleinstfahrzeuge führt, muss einzeln fahren, darf sich nicht an fahrende

Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.

- auf Fahrbahnen ist möglich weit rechts zu fahren.

- auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder

behindert noch gefährdet werden, notfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr

anzupassen

- auf den Radverkehr ist Rücksicht zu nehmen und notfalls auch hier die Geschwindigkeit an

den Radverkehr anzupassen.

Verstöße gegen die Vorschriften für den Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen werden nach dem

Bußgeldkatalog, sowie dem Straßenverkehrsgesetzes mit einer nicht unerheblichen Geldbuße

geahndet.

Die örtliche Polizei führt entsprechende Kontrollen durch und wird Verstöße zur Anzeige bringen.

Es wird gebeten und appelliert, sich an die Vorschriften für die Benutzung von

Elektrokleinstfahrzeugen zu halten.


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