Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement Stadtwald Witzenhausen

Erfolgreiche Bewerbung des Stadtwald Witzenhausen um das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
Die Stadt Witzenhausen konnte sich in 2025 mit dem Stadtwald erfolgreich um das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement bewerben und wird nun für die nächsten 10 bzw. 20 Jahre daran teilnehmen.
Um was handelt es sich bei diesem Förderprogramm genau?
Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z.B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.
Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende, die sich über 10 bzw. 20 Jahre verpflichten, 11 bzw. 12 Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten.
Die Kriterien erstrecken sich von Zulassen natürlicher Waldentwicklung (Kriterium 4) über Verzicht von Kahlschlägen (Kriterium 6) bis hin zur Anreicherung der Biodiveristät (Kriterium 7) und Ausweisung von sogenannten Habitatbäumen (Kriterium 8) sowie Nutzungsverzichtflächen (Kriterium 12).
Die Habitatbäume werden nun in den nächsten zwei Jahren vom Stadtwaldförster Stefan Bach ausgewählt und gekennzeichnet. Ein Habitatbaum ist ein lebender oder toter, stehender Baum, der mindestens ein Mikrohabitat trägt. Als Mikrohabitat werden kleinräumige oder speziell abgegrenzte Lebensräume bezeichnet, die durch Verletzungen, Aktivitäten von Tieren oder Pflanzen oder Wuchsstörungen oder Eigenarten des Baumes bedingt werden. Beispiele sind Flechten, Rindentaschen nach Blitzschlag, Spechthöhlen, so genannte Hexenbesen oder Efeubewuchs. Die Kennzeichnung der Bäuem erfolgt durch eine blaue Farbmarkierung rund um den Baum und eine Beschriftung z.b. H 1. Somit kann der Baum wieder aufgefunden werden und bei einem Audit die Wahrung des Kriterium 8 nachgewiesen werden. Sie müssen sich also nicht wundern, wenn sie in naher Zukunft mehrerer diese Kennzeichnungen in ihrem Stadtwald vorfinden werden. Bei Fragen können sie sich gerne direkt an Herrn Bach (stefan.bach@forst.hessen.de) wenden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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