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Direktversand: Personalausweis, Reisepass, eID-Karte
Gemeinde Wörth a.d.Isar
20.05.2025, 15:00

Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.

 

Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen Sie die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.

 

Wissenswertes

• Direktversand für Personalausweise /elektronische Aufenthaltstitel / eID-Karten ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
• Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.
• Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
• Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
• Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
• Da der alte Personalausweis / Reisepass bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
• Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung: 08702/9401-13 oder 08702/9401-30.


Beschreibung

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