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1. Änderung Bebauungsplan Nr. 32 „Solarpark Trugenhofen-Rohrbach-Rennertshofen“ - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Markt Rennertshofen
05.12.2025, 00:00

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 25.11.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Solarpark Trugenhofen-Rohrbach-Rennertshofen“ sowie die Billigung des Vorentwurfs beschlossen.

 

Die Änderung betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 "Solarpark Trugenhofen-Rohrbach-Rennertshofen" auf den Flurstücken Fl.-Nrn. 1110 (TF), 1375, 1376, 1377 Gemarkung Rohrbach, sowie Fl.-Nrn. 267, 269 und 274 Gemarkung Rennertshofen.

Ziel ist die gleichzeitige Nutzung der Fläche zur Energieerzeugung durch Photovoltaikanlagen und zur landwirtschaftlichen Produktion. Der Markt plant daher die Anpassung des Bebauungsplans gemäß § 9 BauGB. Nach § 11 BauNVO sind solche Anlagen in Sonstigen Sondergebieten zulässig. Die Zweckbestimmung des Sondergebiets wird künftig lauten: "Sondergebiet Agriphotovoltaik (§ 11 Abs. 2 BauNVO)", die 1. Änderung sowie die Begründung können in der Zeit vom

 

05.12.2025 bis zum 16.01.2026

 

eingesehen werden.

 

Darüber hinaus liegen die in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen im Rathaus, Anschrift: Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen Zimmer Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist eine Einsichtnahme nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

 

Die diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen) können ebenfalls im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.



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Beschreibung

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