Sehr geehrte Bürgerinnen,sehr geehrte Bürger, aufgrund der Grundsteuerreform und der zugehörigen Gesetze, welche zum 01.01.2025 in Kraft treten, sind sämtliche Gemeinden und Kommunen in Deutschland verpflichtet, neue Festsetzungen mittels Grundsteuerbescheid vorzunehmen.Dies betrifft auch die Gemein
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