Derzeit läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13. Juni 2024 erneut die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und an dessen Ausgestaltung mitzuwirken.
In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 haben sich bereits 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger geäußert, die sich zum Beispiel durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten. Die Fragebögen wurden gesammelt und ausgewertet, die Ergebnisse sind in den jetzigen Entwurf des Lärmaktionsplans eingeflossen.
Zweite Phase
Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann unter www.umgebungslaerm.bayern.de eingesehen werden. Es besteht nun die Möglichkeit, sich dazu und zum bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser postalisch angefordert werden unter: Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth.
Die Ergebnisse werden mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.