Heimat Info Logo
Kurzer Sachstandsbericht zum Haushalt 2026 und Haushaltssicherungskonzept 2026– 2036
Gemeinde Hürtgenwald
27.04.2026, 12:25
Bilder (1)

Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung vom 16. April 2026 mehrheitlich
      • den Haushaltsplan 2026
      • das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2026–2036
      • die Hebesatzsatzung für 2026 abgelehnt.
Daraus resultiert, dass die Gemeinde Hürtgenwald für 2026 weiterhin in der vorläufigen
Haushaltsführung gemäß § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
verbleibt.
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung darf die Verwaltung im laufenden Jahr
ausschließlich:
      • rechtliche Pflichten erfüllen,
      • unaufschiebbare Maßnahmen bei notwendigen Aufgaben fortsetzen,
      • Grund- und Gewerbesteuern mit den Sätzen des Jahres 2025 erheben, es sei denn
der Rat verabschiedet noch vor dem 30.06.2026 eine sogenannte Hebesatzsatzung
mit neuen Hebesätzen für 2026
      • Kredite umschulden.
Freiwillige Leistungen und Auszahlungen sind nicht zulässig.
Konkrete Auswirkungen im Alltag der Verwaltung und für die Gemeinde:
      • Verträge können weiterhin erfüllt werden, soweit sie bereits vor dem 1. Januar 2026
geschlossen wurden.
      • Umlagen an den Kreis Düren und kommunale Zweckverbände müssen weiterhin
geleistet werden – sie sind gesetzliche Pflichtleistungen.
      • Baumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2026 beschlossen und mit deren Umsetzung
begonnen wurde, dürfen grundsätzlich fortgesetzt werden.
      • Die Vereinsförderung und -zuschüsse für das Jahr 2026 sind nicht zulässig, da sie
freiwillige Leistungen darstellen.
      • Der jährliche Seniorennachmittag darf nicht durch die Gemeinde Hürtgenwald
finanziert werden, da er eine freiwillige Leistung darstellt.
      • Die gewohnten Kränze der Gemeinde Hürtgenwald zum Volkstrauertag sowie die
Weihnachtsbäume usw. dürfen nicht aus gemeindlichen Mitteln bereitgestellt werden,
da sie eine freiwillige Leistung darstellen.
      • Geplante oder beantragte Förderprojekte – wie beispielsweise die Sanierung des
Freibads Vossenack– können von den jeweiligen Fördergebern abgelehnt werden, da
die erforderlichen Eigenanteile der Gemeinde ohne genehmigten Haushalt nicht
verbindlich zugesichert werden können. Die Verwaltung ist verpflichtet, die
Ablehnung des Haushalts beim Fördergeber anzuzeigen.
      • Die Kommunalaufsicht beim Kreis Düren muss bei vielen Maßnahmen eingebunden
werden, da diese genehmigungspflichtig sind.
Eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und Stellungnahme des Bürgermeisters finden Sie
auf der Homepage unter Steuern, Gebühren und Haushalt | Gemeinde Hürtgenwald sowie
in der Mai-Ausgabe des DorfBoten.


Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Hürtgenwald. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App!