Die Änderungen des Bayerischen Waldgesetzes zum 1. Januar 2026 schaffen mehr Rechtssicherheit und erleichtern die Wiederherstellung der Organisations- und Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften. Die Bayerische Forstverwaltung zeigt, wie betroffene Körperschaften die neuen Regelungen einordnen und die Grundlage für eine zu-kunftsfähige Waldbewirtschaftung schaffen können.
