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Ordnungsamt und Polizei kontrollieren E-Scooter-Fahrverbot in der Fußgängerzone
Stadt Düren
19.12.2025, 00:00
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Entsprechende Schilder und Plakate waren in den vergangenen Wochen an mehreren zentralen Zugängen der Fußgängerzone angebracht worden.

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen E-Scooter weder in Fußgängerzonen noch auf Gehwegen genutzt werden – bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 15 Euro und 30 Euro. 

Außerdem dürfen E-Scooter dort, wo das Fahren erlaubt ist, erst ab 14 Jahren genutzt werden. Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist untersagt. Unter 22 Jahren gilt Null-Promille-Grenze. Ab 22 Jahren liegt die Grenze bei 0,5 Promille.

Ordnungsamt und Polizei kündigten für die Zukunft weitere Kontrollaktionen in der Dürener Innenstadt an.


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