Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.07.2025
Am 07.07.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 12 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Manfred Achhammer Herr Andreas Kastl
Herr Robert Achhammer Herr Michael Landfried
Frau Sabine Ferstl Herr Peter Liebl
Herr Jürgen Friedmann Herr Christian Scheuerer
Herr Georg Fromm Herr Josef Weigert jun.
Niederschriftführerin
Frau Tina Gebhard
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 - Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.06.2025, Nr. 1-9
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.06.2025, Nr. 1 – 9, werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Es gab keine Allgemeinen Informationen.
Kenntnis genommen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 3 - Bauantrag auf Anbau einer Müllcontainer-Überdachung am Senioren- und Pflegeheim St. Hedwig, Fl.Nr. 546 Gem. Beratzhausen (Pfarrer-Fichtl-Str. 16)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Anbau einer Müllcontainer-Überdachung am Senioren- und Pflegeheim St. Hedwig, Pfarrer-Fichtl-Str. 16, sein Einvernehmen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 4 - Bauantrag auf Errichtung einer Überdachung für Hackschnitzellager und eines Containerlagerplatzes mit Rundbogenüberdachung auf der Fl.Nr. 952/3 Gem. Beratzhausen (Industriestr. 6)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Errichtung einer Überdachung für Hackschnitzellager und eines Containerlagerplatzes mit Rundbogenüberdachung auf der Fl.Nr. 952/3 Gem. Beratzhausen sein Einvernehmen.
Das anfallende NSW versickert in einer bestehenden Sickermulde.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
TOP 5 - Bauantrag auf Nachverdichtung durch Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück auf der Fl.Nr. 644/1 Gem. Beratzhausen (Sudetenstr. 52)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen versagt zum Antrag auf Nachverdichtung durch Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück Sudetenstr. 52, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen, dies gilt auch für den Nachtrag vom 11.06.2025.
Auf die Anforderungen aus Art. 48 BayBO hinsichtlich der Barrierefreiheit wird verwiesen.
Gemäß Stellplatzsatzung ist mindestens ein Stellplatz barrierefrei (mindestens 3,50 m lichte Breite) auszugestalten; zudem ist für eine angemessene Begrünung zu sorgen. Die Stellplätze erfüllen teilweise nicht die Mindestlänge.
Für den Fall der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gilt folgendes:
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist über den Markt Beratzhausen einzureichen.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 9 Gegen: 2 Anwesend: 11
TOP 6 - Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 213/5 Gem. Rechberg (Am Rehberg 2)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Am Rehberg 2, 93176 Beratzhausen, (Fl.Nr. 213/5, Gemarkung Rechberg) unter den Einschränkungen dieses Beschlusses sein Einvernehmen.
Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragte Befreiung hinsichtlich der GRZ.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 7 - Bauantrag auf Sanierung eines ehemaligen Stallgebäudes mit Umnutzung zur Produktions- und Lagerhalle, Umbau und Erweiterung der Verbindungs- und Zwischenbauten sowei Errichtung einer Ladezonenüberdachung auf der Fl.Nr. 1437, 1439 Gem. Mausheim (Vorderkreith 3)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Sanierung eines ehemaligen Stallgebäudes mit Umnutzung zur Produktions- und Lagerhalle, Umbau und Erweiterung der Verbindungs- und Zwischenbauten sowei Errichtung einer Ladezonenüberdachung in Vorderkreith 3, 93176 Beratzhausen, Fl.Nr. 1437, 1439 Gem. Mausheim sein Einvernehmen.
Das Vorhaben ist an die bestehende Kleinkläranlage (Direkteinleiter) anzuschließen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
TOP 8 - Bauantrag auf Errichtung einer Rinderstallung mit 2 Güllegruben und einem Fahrsilo auf der Fl.Nr. 707 Gem. Mausheim (Rufenried 1)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen, erteilt zum Bauantrag auf Errichtung einer Rinderstallung mit 2 Güllegruben und einem Fahrsilo auf dem Grundstück Rufenried 1, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 9 - Bauantrag auf Voranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 1466/6 Gem. Mausheim
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen versagt zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 1466/6, Gemarkung Mausheim sein Einvernehmen.
Das Grundstück befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet.
Für den Fall der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens werden folgende Bestimmungen auferlegt:
1. Das Grundstück ist eigenständig zu erschließen. Hierzu sind mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsträger nach deren Bestimmungen Maßnahmen zu treffen. Ein Erschließungsanspruch gegenüber dem Markt Beratzhausen besteht nicht.
2. Mit dem Markt Beratzhausen ist für die Abwasserentsorgung in die öffentliche Kanalisation, an welche das Vorhaben anzuschließen ist, eine Sondervereinbarung zu treffen. Die Kostenlast hierfür liegt vollumfänglich beim Bauherrn.
3. Etwaige Ausgleichsmaßnahmen sind vom Bauherrn in eigener Zuständigkeit auszuführen.
Abstimmungsergebnis: Für: 9 Gegen: 2 Anwesend: 11
TOP 10 - Bauantrag auf Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 367/3 Gem. Beratzhausen (Am Gleiter 3)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen versagt zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der FlNr. 367/3, Gemarkung Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Das Grundstück befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet.
Für den Fall der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens werden folgende Bestimmungen auferlegt:
1. Das Grundstück ist eigenständig zu erschließen. Hierzu sind mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsträger nach deren Bestimmungen Maßnahmen zu treffen. Ein Erschließungsanspruch gegenüber dem Markt Beratzhausen besteht nicht.
2. Mit dem Markt Beratzhausen ist für die Abwasserentsorgung in die öffentliche Kanalisation, an welche das Vorhaben anzuschließen ist, eine Sondervereinbarung zu treffen. Die Kostenlast hierfür liegt vollumfänglich beim Bauherrn.
3. Etwaige Ausgleichsmaßnahmen sind vom Bauherrn in eigener Zuständigkeit auszuführen.
Abstimmungsergebnis: Für: 8 Gegen: 3 Anwesend: 11
TOP 11 - Straßen- und Wegerecht; Umstufung der FlNr. 1327 Gem. Mausheim, zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg - ausgebaut- hier: Vollzug
Beschluss:
Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg um gestuft.
Die Straßenbaulast trägt hierbei der Markt Beratzhausen.
Bezeichnung |
Mühlweg bei Oberndorf |
Flur-Nr. |
1327 Gem. Mausheim |
Anfangspunkt |
0,000 bei Gemeindeweg Labertalstraße |
Endpunkt |
0,880 bei Ortseingang Oberndorf |
Länge |
0,880 km |
Widmungsbeschränkung |
Nur Landwirtschaftlicher Verkehr |
|
|
Die Umstufung erfolgt zum 31.12.2025.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 12 - Anfragen
Es gingen keine Anfragen ein.
Kenntnis genommen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
Matthias Beer
1. Bürgermeister