Am 05.03.2026 wurden die Abrechnungen für die Verbrauchsgebühren der Mitgliedsgemeinden verschickt.
Bitte beachten Sie die angegebenen Fälligkeiten auf dem Bescheid.
Guthaben bis max. 5,00 EUR werden mit der 1. Vorauszahlung (15.05.2026) verrechnet. Höhere Guthaben werden erstattet.
Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben, werden die Gebühren bei Fälligkeit abgebucht.
Für den Fall, dass Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, passen Sie diesen bitte rechtzeitig an den neuen Abschlagsbetrag an.
Für Rückfragen zu den Gebührenbescheiden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefonnummer: Tanja Swarat 09193 629-42
oder Marion Jakob 09193 629-43
Montag-Donnerstag vormittags 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
S t e u e r a m t
