Bebauungsplan N24 „Schmittbüchel“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes N 24 und die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nideggen im Parallelverfahren für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse beauftragt. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. N24 ist in der Skizze dargestellt.
(Bebauungsplan N 24)
Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Skizze dargestellt:
(14. Änderung des Flächennutzungsplanes)
Das Gebiet liegt im Norden des Hauptortes der Stadt Nideggen. Es ergibt sich ein zusammenhängender entwickelbarer Bereich im Osten des Gebiets „Schmittbüchel“
Als Resultat des beschlossenen Rahmenplans zur Entwicklung des Gebiets soll der Bebauungsplan als ein erster Bauabschnitt im Rahmen der Entwicklung der gesamten Fläche dienen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Nideggen, Flur 36, Flurstücke 35, 36, 37, 53, 54 und 148. Er umfasst somit eine Fläche von ca. 4,57 ha. Derzeit wird das Plangebiet teils ackerbaulich, teils als Dauergrünland genutzt. Der Wirtschaftsweg befindet sich auf dem Flurstück 35. Das nördlich angrenzende Flurstück 148 stellt demgegenüber lediglich einen schmalen Ackerstreifen dar und ist nicht Bestandteil des Wirtschaftsweges. Gleichzeitig dient das Flurstück 148 der nördlich geplanten Gebietsanbindung. Entlang der nördlichen Grenze grenzt ein weiterer Wirtschaftsweg an. Eine fußläufige Erreichbarkeit des Plangebiets ist über die angrenzenden Wege grundsätzlich gegeben.
Im Umfeld des Plangebiets bestehen unterschiedliche Nutzungen. Unmittelbar angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Weiter südlich des Plangebiets schließen Wohnnutzungen der Stadt Nideggen an, die durch eher kleinteilige Bebauungsstrukturen mit überwiegend zwei Vollgeschossen geprägt sind. Im erweiterten südlichen Umfeld sind zudem gewerbliche Nutzungen vorhanden. Östlich des Plangebiets liegt das Gut Kirschbaum, an das die Jülicher Straße angrenzt. Südlich des Guts Kirschbaum befindet sich ein Umspannungswerk. Daran anschließend folgt die freie Feldflur, die sich auch in Richtung Norden, Osten und Westen fortsetzt und von mehreren Wirtschaftswegen durchzogen wird.
Das Plangebiet des FNP befindet sich nördlich der Stadt Nideggen und umfasst eine Fläche von ca. 1,72 ha. Derzeit wird das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Am östlichen Rand des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg. Entlang der nördlichen Grenze grenzt ein weiterer Wirtschaftsweg an.
Das Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Baugebiets durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse und der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrands sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen. Ein weiteres Planungsziel ist die Schaffung eines attraktiven und bedarfsgerechten Wohnflächenangebots für die zukünftige Entwicklung der Stadt.
Der Planentwurf kann im Rathaus der Stadt Nideggen, Amt für Tief- und Straßenbau, Liegenschaften und Planung, in der Außenstelle Schmidt, Monschauer Straße 2 (alte Sparkasse) in 52385 Nideggen, in der Zeit vom 07.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 während der Dienstzeiten von
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können schriftlich, per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauen@nideggen.de oder zur Niederschrift an die Stadt Nideggen, Amt für Tief- und Straßenbau, Liegenschaften und Planung, Zülpicher Straße 1 in 52385 Nideggen gerichtet werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können gemäß § 3 (2) BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Bekanntmachung ist unter dem Link (https://www.nideggen.de/buerger-stadt/aktuelles/bekanntmachungen-2026.php) und die öffentlich ausgelegten Planunterlagen sind über den Link der Internetseite der Stadt Nideggen (https://www.nideggen.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.php) einsehbar.
Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung wird angeordnet. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Nideggen, den 06.08.2026
Der Bürgermeister
gez. M. Schmunkamp
