Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Anpassungen, Änderungen und Widmungen im Bestandsverzeichnis
Sachverhalt:
Bei der Übertragung des Straßenbestandsverzeichnisses in die Software Web GIS wurden Änderungen und bisher nicht gewidmete Straßen und Wege festgestellt.
Die Änderungen ergeben sich aus Erweiterungen in der Bebauung, Änderungen von Flurnummern nach Abschluss von Vermessungsarbeiten und geänderten Weg- bzw. Straßenlängen.
Die Widmungen für Ortsstraßen erfolgen gemäß der Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art 46 Nr. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).
Die Widmungen für öffentliche Feld-und Waldwege erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1, Art. 3 Abs.1 Nr. 4 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).
Die Widmungen für beschränkt öffentliche Wege erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 2, Art. 58 Abs.2 Nr. 3 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG).
Die erforderlichen Änderungen sind vom Bürgerbüro aufgelistet und dargestellt und sind als Anlage zum Tagesordnungspunkt im RIS (Ratsinformationssytem) zur Einsicht hinterlegt.
Beschluss:
Den Änderungen im Straßenbestandsverzeichnis wird zugestimmt. Die beigefügte Auflistung ist Beschlussbestandteil.