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Fälligkeit von Verbesserungsbeiträgen am 05.12.2024
Gemeinde Heroldsbach
28.11.2024, 13:08
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Wasserzweckverband „Heroldsbacher Gruppe“

Fälligkeit von Verbesserungsbeiträgen am 05.12.2024
(Leitungserneuerungen)

Wir möchten die Eigentümerinnen und Eigentümer gerne daran erinnern, dass die erste Rate der Vorauszahlung der Verbesserungsbeitragsbescheide für die Leitungserneuerungen am

05.12.2024

zur Zahlung fällig wird und bitten entsprechend um fristgerechte Zahlung. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung Ihre FAD an.

Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Verbesserungsbeitragsbescheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wasserzweckverband Heroldsbach


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