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Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss und die Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bergham (M 7)“
Gemeinde Fraunberg - Amtliche Bekanntmachungen
24.05.2025, 18:59

Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-

Bekanntmachung
über den Satzungsbeschluss und die Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bergham (M 7)“

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 die

 1. Änderung Bebauungsplan „Bergham (M 7)“

in der Planfassung des Architekten Pezold vom 05.03.2025 und die dazugehörige Begründung gem. § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Bergham (M 7) liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. Stock,
Zi.-Nr. 2.1,85447 Fraunberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind oder im Falle von Abwägungsmängeln nicht innerhalb von sieben Jahren seit Inkrafttretens des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Bergham (M 7)“ in Kraft.

Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, den 28.05.2025

Hans Wiesmaier
1. Bürgermeister

 



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