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Bekanntmachung über den Erlass einer neuen Satzung über die Veränderungssperre im Wege der Erstbekanntmachung gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB
Gemeinde Barbing
23.10.2025, 07:36
Mit Beschluss vom 07.10.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Barbing beschlossen, für das Gebiet „Schulzentrum“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Zur Sicherung der Planung wurde in der gleichen Sitzung eine Veränderungssperre erlassen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet mit folgenden Grundstücken der Gemarkung Barbing:

77 Teilfläche, 77/2, 77/8, 77/10, 77/11, 77/14, 78 Teilfläche, 78/4, 78/5 und 78/12

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan ersichtlich und wird wie folgt begrenzt. Durch die Frühlingstraße im Norden, den Rosenweg im Westen, den Lupinenweg im Süden und die Sonnenstraße und den Mohnweg im Osten.

Die Satzung über die Veränderungssperre liegt in der Gemeinde Barbing, Kirchstraße 1, 93092 Barbing, Zimmer 5 – während der allgemeinen Öffnungszeiten - zur Einsichtnahme auf. Die Satzung ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Barbing, unter Rathaus - Ortsrecht - Satzungen/Verordnungen, einsehbar. Die Satzung tritt eine Woche nach der Bekanntmachung in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Barbing, 17.10.2025


Johann Thiel
1. Bürgermeister
Gemeinde Barbing

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