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Feuerverbot aufgehoben!
Gemeinde Eußenheim
06.05.2026, 10:49
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Das am 28. April erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art ist aufgehoben! 

 

Nichtsdestrotz raten wir dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer und weisen darauf hin, dass
• das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbfV) nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind verbrannt werden dürfen.
• kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald angezündet werden darf (Art. 17 Abs. 2 BayWaldG)
• in den Wäldern Rauchverbot vom 01. März bis 31. Oktober besteht (Art 17 Abs. 3 BayWaldG)

Das Bild zeigt die DWD-Waldbrandgefahrenkarte von heute, 06.05.2026.


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