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Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hinterholzhausen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB
Gemeinde Langenpreising
10.10.2025, 00:01

Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hinterholzhausen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.09.2025 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Planentwurf und die Begründung tragen das Datum 16.09.2025.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan grenzt östlich an den Ort Hinterholzhausen an. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung jeweils in der Fassung vom 16.09.2025 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 18.03.2025 werden vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber bei Bedarf auch in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.langenpreising.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Bebauungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitveröffentlicht:

Schutzgut Art der Information
Mensch Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Beachtung der benachbarten Tierhaltung bei Verwirklichung immissionsrelevanter Bauvorhaben, Lage außerhalb der Lärmschutzbereiche des Flughafens München, Hinweis auf Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen wegen angrenzender landwirtschaftlicher Flächen
Tiere/ Pflanzen Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten, Auswirkung der Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
Boden Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, Ausschluss von Altlastenverdachtsflächen
Kultur- und Sachgüter Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern
Wasser Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen; Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, Vorgaben zur Niederschlagswasserbeseitigung und Ausschluss von Schutzgebieten,

Entsorgung häuslicher Abwässer und Betroffenheit ermitteltes Überschwemmungsgebiet (überholt durch neue Planung)

Klima Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen
Landschaft Landschaftsgerechte Baugestaltung und Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftsgerechten Einbindung
Fläche Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr

Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 01.10.2025

gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister

vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan GE Hinterholzhausen
Begründung
Umweltbericht 
Vorhaben- und Erschließungsplan:
Vorhaben- und Erschließungsplan
umweltbezogene Informationen:
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt München- überholt, Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt München
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stellungnahme Bayerischer Bauernverband Stellungnahme Flughafen München GmbH Stellungahme LRA ED Immissionsschutz Stellungnahme LRA ED Naturschutz Stellungnahme LRA ED Bodenschutz und Wasserrecht

Datenschutz-Informationspflichten:
Datenschutz-Informationspflichten



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