Der Gemeinderat hat mit dem Aufstellungsbeschluss das Bebauungsplanverfahren für die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Birkach eingeleitet. Damit sollen einem örtlichen Handwerksbetrieb Möglichkeiten geschaffen werden, eine Betriebsstätte zur Fertigung von Holzbauelementen am östlichen Ortsrand von Birkach anzusiedeln.
Bevor das Verfahren eingeleitet werden konnte, wurden Alternativen geprüft und die Geeignetheit des Standortes untersucht. Um sicherzustellen, dass der Betriebsstandort ohne zusätzliche Abbiegespur über die Bundesstraße B 22 und die Sonnenleite angefahren werden kann, wurde das Staatliche Bauamt Bamberg in die Standortprüfung einbezogen. Zusätzlich wurde mit einem schalltechnischen Gutachten berechnet und nachgewiesen, dass der geplante Holzbaubetrieb am beabsichtigten Standort umsetzbar ist. Es wurde dabei festgestellt, dass die berechneten Beurteilungspegel die gesetzlichen Immsisionsrichtwerte der TA Lärm an der nächstgelegenen Wohnbebauung um mehr als 10 dB unterschreiten. Auch das anlagenbezogne Verkehrsaufkommen wurde in diese Untersuchung einbezogen. Des Weiteren wurde eine arten- und naturschutzrechtliche Prüfung am Standort durchgeführt. Weil im Plangebiet jeweils ein Revier einer Feldlerche und einer Schafstelze festgestellt wurden, wurden für die verloren gehenden Reviere spezielle Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche festgelegt.
Betriebsinhaber stellt eigene Flächen zur Verfügung und übernimmt sämtliche Kosten der Bauleitplanung
Sowohl für die Betriebsansiedlung als auch für die Ausgleichsflächen stellt der Betriebsinhalber eigene Flächen in einem Umfang von ca. 1,7 ha zur Verfügung. Davon entfallen auf die Fläche zur Betriebsansiedlung 8.200 qm und auf die Ausgleichsflächen 9.000 qm. Der Betriebsinhaber hat gegenüber der Gemeinde vertraglich zugesichert, dass er neben der Bereitstellung seiner eigenen Flächen auch die kompletten Kosten der Voruntersuchungen und des Bauleitplanverfahrens übernimmt.
Vorgezogene Bürgerbeteiligung eingeleitet
Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Öffentlickeit im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorab über das Planvorhaben zu informieren. In diesem Verfahrensschritt haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit in der Zeit vom 13. Oktober bis 14. November 2025, sich im Rathaus oder über die gemeindliche Website (Gemeinde Frensdorf) über das Vorhaben zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.
Weiteres Verfahren
Erst danach wird der Gemeinderat über den Entwurf des Bebauungsplanes entscheiden und über die Einleitung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und der Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange entscheiden.