⚠️ Achtung bei Schreiben der „Deutsche Messwesen“ zum Smart-Meter-Einbau
Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen zu einem Schreiben der „DMG Deutsche Messwesen“ zum Einbau von Smart Metern in Witzenhausen.
Dazu möchten wir klarstellen:
Die Stadtwerke Witzenhausen haben mit diesem Schreiben nichts zu tun. Die Deutsche Messwesen ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und handelt eigenständig. Das Schreiben wurde weder von uns veranlasst noch in unserem Auftrag versendet.
Muss ich auf das Schreiben reagieren?
Nein. Eine Reaktion oder Terminvereinbarung mit der Deutschen Messwesen ist nicht erforderlich, nur weil Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmern sich die Stadtwerke Witzenhausen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben um den Smart-Meter-Rollout in unserem Netzgebiet.
Was passiert, wenn ich das Angebot der Deutschen Messwesen annehme?
Mit einem Vertragsabschluss entscheiden Sie sich für einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Damit wechselt der Messstellenbetrieb für Ihren Zähler von den Stadtwerken Witzenhausen zu diesem Anbieter.
Wichtig: „Kostenlose Installation“ bedeutet nicht automatisch, dass der Messstellenbetrieb kostenlos ist.
Im vorliegenden Schreiben wird beispielsweise ein Entgelt von 99 € brutto pro Jahr für den Messstellenbetrieb sowie eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten genannt.
Auch die im Schreiben genannte mögliche Entlastung nach § 14a EnWG tritt nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters automatisch ein. Hierfür müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Unser Tipp 💡
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und prüfen Sie vor einem Vertragsabschluss insbesondere:
➡️ jährliche Kosten
➡️ Vertragslaufzeit
➡️ Kündigungsfristen
➡️ enthaltene Leistungen
➡️ mögliche zusätzliche Kosten
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Zähler, zum Smart-Meter-Rollout oder zu Ihrer konkreten Situation haben, sprechen Sie gerne direkt mit uns.
Ihre Stadtwerke Witzenhausen
