Die Katzenpopulation wildlebender Katzen ist im Ortsteil Steinbach in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Der Landkreis Haßberge hat nun in seiner bereits bestehenden Katzenschutzverordnung (KatzenschutzVO) vom 04.03.2024 den Ortsteil Steinbach nachträglich aufgenommen.
Die Änderung der Verordnung des Landkreises Haßberge zum Schutz freilebender Katzen (KatzenschutzVO) tritt zum 01.07.2026 in Kraft.
Katzenhalter haben nun bis 30.06.2026 Zeit, eine Markierung (entweder durch Mikrochip oder Ohrtätowierung) und die Registrierung ihres „Freigängers“ vorzunehmen.
Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung Name und Anschrift der Katzenhalterin oder des Katzenhalters in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden
Ziel ist es, durch konsequente Markierung und Registrierung von freilaufenden Katzen (gehaltene Katzen mit der Möglichkeit auf Ausgang außerhalb des Wohnbereichs), sowie durch Fangen, Markieren, Registrieren und Kastrieren von freilebenden Katzen (verwilderte Katzen ohne Halter) die unkontrollierte Vermehrung von Katzenpopulationen einzudämmen. Sehr hohe, lokal begrenzte Katzenkolonien ohne verantwortlichen Halter stellen ein erhebliches Risiko für die dort lebenden Tiere dar. Da sich niemand um deren Pflege und Behandlung kümmert, wurden vermehrt Erkrankungen und Parasitenbefalle in den angesprochenen Kolonien beobachtet. Dadurch müssen die betroffenen Tiere oft erheblich leiden und verenden mitunter qualvoll.
Auch gehaltene „Freigängerkatzen“ können sich bei Kontakt zu den freilebenden Katzen an diversen Krankheiten und mit Parasiten infizieren. Die Verordnung dient daher auch dem Schutz der gehaltenen Katzen.
Freilebende Katzen werden künftig anlassbezogen eingefangen, markiert, registriert und kastriert. Damit können zum einen die lokalen Populationen besser im Blick gehalten werden und zum anderen wird die Vermehrungsrate reduziert.
Dies dient vor allem dazu, freilaufende von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. Bei den angesprochenen Fangaktionen werden mitunter auch die „Freigängerkatzen“ eingefangen, was sich leider nicht vermeiden lässt. Indem der Halter das jeweilige Tier markiert und registriert hat, können so „falsch gefangene“ Katzen identifiziert und ohne Kastration unverzüglich wieder freigelassen werden.
Für Halter von reinen „Hauskatzen“, die keinen Freigang haben, ergibt sich kein Handlungsbedarf.
Das Ordnungsamt
