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Neue Biomüll-Regelungen ab 1. Mai 2025
Gemeinde Forstinning
23.05.2025, 08:46

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für Bioabfälle. Die neuen Regelungen der Bioabfallverordnung tragen dazu bei, die Qualität der Bioabfälle zu verbessern und die Umweltbelastung durch Kunststoffe zu reduzieren.

Gemäß § 2a der BioAbfV gelten ab 1. Mai 2025 folgende Grenzwerte für Fremdstoffe in Bioabfällen:

  • Maximal 1,0 % Gesamtkunststoffe: Dies betrifft insbesondere Kunststoffanteile mit einer Partikelgröße von über 20 mm in der Frischmasse.

  • Maximal 3,0 % Gesamtfremdstoffe: Dazu zählen neben Kunststoffen auch andere Materialien wie Glas, Metalle, Keramik und Steine in der Frischmasse.

Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen sind verpflichtet, die angelieferten Bioabfälle auf Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Bei Überschreitung des Grenzwerts für Gesamtfremdstoffe besteht das Recht, die Annahme der Bioabfälle zu verweigern.


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Beschreibung

Willkommen auf der offiziellen Seite unserer Gemeinde Forstinning. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Unsere Gemeinde liegt in Oberbayern im Landkreis Ebersberg am nördlichen Rand des Ebersberger Forstes. Forstinning befindet sich rund 26 km östlich der Landeshauptstadt München und hat 3.737 Einwohner (Stand Dezember 2024). Zur heutigen Gemeinde Forstinning gehören insgesamt 17 Ortsteile.