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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Neunkirchen a.Sand für das Haushaltsjahr 2026
Gemeinde Neunkirchen a. Sand
27.04.2026, 10:42
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Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen a.Sand hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in Rahmen der öffentlichen Sitzung am 25.02.2026, gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Das Landratsamt Nürnberger Land hat den Haushalt für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich geprüft und die rechtliche Würdigung (eingegangen am
15.04.2026) erfolgte am 13.04.2026.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen a.Sand, Hirtenweg 2-4, 91233 Neunkirchen a.Sand (Zimmernummer 14,
1. Obergeschoss) amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amtlichen Be-
kanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht, gemäß Art. 65 Abs. 3 GO.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen a.Sand, Hirtenweg 2-4, 91233 Neunkirchen a.Sand während den all-
gemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit, gemäß § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung.

Beschreibung

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