Der Markt Eckental und der Zweckverband zur Wasserversorgung Schwabachgruppe informieren
Selbstablesung der Wasserzähler mit Informationen für landwirtschaftliche Betriebe
Im September werden wieder die jährlichen Zählerstände für den Abrechnungszeitraum 2024/2025 durch Selbstablesung ermittelt.
Dafür bitten wir Sie, die Ablesekarte, die Sie Anfang bis Mitte September erhalten, auszufüllen und bis spätestens 30.09.2025 an uns zurückzusenden.
Alternativ können Sie den Zählerstand bequem im Internet auf unserer Internetseite www.eckental.de melden, sobald Ihnen die Ablesekarte zugestellt wurde. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit mit Ihrem Smartphone oder Tablet den QR-Code einzuscannen und den Zählerstand mitzuteilen.
Bitte Rücksendetermin einhalten: 30. September 2025!
Wir weisen daraufhin, dass die Einhaltung des Rücksendetermins dabei äußerst wichtig ist. Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung oder geht die Ablesekarte verspätet ein, müssen wir den Verbrauch auf Grundlage des Vorjahresverbrauches schätzen. Spätere Änderungen sind dann leider nicht mehr möglich.
Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Unterstützung. Bei Fragen zur Ablesung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Esther Bock, Telefon 09126/903-273, oder Verena Goller, Telefon 09126/903-276 gerne zur Verfügung.
Abnehmer mit Gartenwasseruhren
Die Ablesung der Haupt- und Gartenwasseruhren wird auch wie bisher, durch den Wasserzweckverband mit gesonderter Terminabsprache vorgenommen.
Berücksichtigung von Großvieheinheiten bei den Abwassergebühren
Nach § 10 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Eckental kann bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 14 m³ pro Jahr bei den Einleitungsgebühren in Abzug gebracht werden.
Um einen Abzug zu erhalten, ist in einem Antrag die Anzahl und Art der Tiere, sowie der genaue Zeitraum der Haltung anzugeben. Entsprechende Antragsformulare sind beim Markt Eckental, Zimmer-Nr. OG 4.07, bei Esther Bock oder Verena Goller, erhältlich.
Gleichfalls wichtig: Die Antragsstellung muss bis spätestens 30. September 2025 erfolgen.