Die Frühjahrskehrung der Gemeindestraßen in Sünching, Haidenkofen und Am Hardt wird voraussichtlich am 30. und 31. März 2026 durchgeführt. Die Anwohner werden gebeten, vorab das Kehricht von den Gehwegen (falls vorhanden) an den Fahrbahnrand zu kehren. Die Fahrzeuge sollen bitte an diesen Tagen nicht auf der Straße geparkt werden.
Die Staatsstraßen werden dabei nicht gesäubert. Das Staatliche Bauamt nimmt die Reinigung eigenständig vor. Auf die Terminierung hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Die Gemeinde Sünching weist auf die Bestimmungen in der Straßenreinigungsverordnung hin, wonach Gehwege und Straßenränder regelmäßig von den Anliegern gesäubert werden müssen.
