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Der nächste Urlaub kommt bestimmt: Ausweis- bzw. Passzeit
Gemeinde Heroldsbach
26.06.2025, 12:37
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Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere
Wir möchten Sie daran erinnern, Ihre Personaldokumente auf Ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Die Fahrt in den Urlaub könnte dadurch jäh gebremst werden. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Personalausweises ca. 2 Wochen und der Reisepass ca. 4 Wochen dauern können.

Achten Sie außerdem bitte noch darauf, ein aktuelles digitales biometrisches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr) bei Antragstellung vorzulegen. Beantragen Sie Ihr Dokument frühzeitig, damit der Urlaub zur reinen Erholung wird. In einigen Ländern werden vorläufige Ausweisdokumente nicht anerkannt.

Personalausweisrechts-Verstöße gegen die Ausweispflicht
Gemäß dem Personalausweisgesetz ist grundsätzlich jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ein Reisepass kann jederzeit zusätzlich beantragt werden. Die Ausweispflicht kann auch durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, für sich oder als Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis auszustellen, handelt ordnungswidrig. Personen die berufsbedingt zwei Pässe benötigen, bitten wir, sich eine Bestätigung des Arbeitgebers ausstellen zu lassen. Somit ist eine problemlose Ausstellung möglich.

Die Ausweise und Pässe sind nach der Beantragung bei der Gemeinde baldmöglichst abzuholen, da diese sonst wieder an die Bundesdruckerei zurückgeschickt werden müssen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Dokumente an Ihre Meldeanschrift zu versenden.

Einwohnermelde- und Passamt


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