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Bekanntmachung über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das gemeindliche Haus für Kinder
Markt Rennertshofen
25.02.2026, 00:00

Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das gemeindliche Haus für Kinder des Marktes Rennertshofen beschlossen.

Diese 1. Änderung der Satzung tritt am 01. September 2026 in Kraft.

 

Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das gemeindliche Haus für Kinder des Marktes Rennertshofen liegt

 

in der Zeit vom 04. März 2026 bis 07. April 2026

 

beim Markt Rennertshofen, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.



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Beschreibung

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