Mitte Februar werden die die Grundbesitzabgabenbescheide in der Stadt Stolberg versendet. Die leichte Verzögerung von rund 2 Wochen im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich aus der notwendigen Umstellung auf ein komplett neues Grundsteuerprogramm und die Anpassungen durch die Berücksichtigung der Grundsteuerreform. Die Stadt Stolberg setzt diese Reform einkommensneutral um, nimmt durch die Anpassung also nicht mehr Steuern ein. Auf die durch das Finanzamt mitgeteilte Neubewertung eines Grundstückes hat die Stadt keinen Einfluss. Darüber hinaus hat Stolberg auch nach der Reform sowohl bei der Grundsteuer A als auch bei der Grundsteuer B immer noch die niedrigsten Hebesätze aller größeren Kommunen in der Städteregion.
Die Stadt Stolberg bittet zu beachten, dass die erste Zahlungsfälligkeit nach Eingang des neuen Bescheides Mitte März liegt, dann mit einem Viertel des Jahresbetrags. Bei Steuerpflichtigen mit SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die erste Abbuchung folgerichtig ebenfalls Mitte März. Vor Erhalt des Bescheides sind keine Zahlungen zu leisten.
Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin aus dem verbindlich vom Finanzamt festgelegten Messbetrag mit folgender Formel: Messbetrag x Hebesatz geteilt durch 100. Die aktuellen Hebesätze für das Jahr 2025 sind in der Hebesatzsatzung festgelegt. Danach beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 352 Prozent und der Hebesatz für die Grundsteuer B 692 Prozent.