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Ausnahmegenehmigungen 2025 und Umsetzung des Parkraumkonzeptes in der Altstadt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Vgem)
17.06.2025, 15:07

Die Ausnahmegenehmigungen für 2025 liegen im Einwohnermeldeamt zur Abho­lung bereit. In diesem Zusammenhang gelten neue Regelungen.

 

Folgende Personengruppen können eine Ausnahmegenehmigung erhalten:

 

  • Anwohner, die über keinen privaten Stellplatz verfügen. Wie bisher ist pro Haushalt eine Ausnahmegenehmigung möglich (ausgenommen mietvertragli­che Regelungen).
  • Betriebsinhaber, deren Wohnsitz sich nicht am Betriebssitz in der Altstadt be­findet.
  • Handwerksbetriebe, um deren Zugang zum Arbeitsgebiet innerhalb der Alt­stadt sicherzustellen

 

Die Ausnahmegenehmigungen gelten künftig für die gesamte Altstadt.

Gästen und Kunden von Gewerbetreibenden und Beherbergungsbetrieben wird emp­fohlen, zum Be- und Entladen die Parkscheibe zu nutzen und sodann auf den Park­plätzen vor den Toren der Stadt zu parken. Ausnahmegenehmigungen werden für die­sen Personenkreis nicht mehr ausgestellt.

 

 

Das beschlossene Parkraumkonzept wurde zur Umsetzung beauftragt. Die wei­teren Schritte in den kommenden Monaten werden sein:

 

  • Die Parkplätze innerhalb der Altstadt werden markiert. Das Parken wird dann nur noch innerhalb der markierten Flächen erlaubt sein.
  • Zur besseren Lenkung des Parksuchverkehrs wird das Parkleitsystem vollstän­dig erneuert, um insbesondere Gäste und Besucher auf die Parkmöglichkeiten außerhalb der Altstadt hinzuweisen.
  • Die Anzahl der Kurzzeitparkplätze innerhalb der Altstadt soll erweitert werden, um den kurzfristigen Einkauf sowie das Be- und Entladen für Gäste zu erleich­tern.
  • Die Regelung zum Kurzzeitparken mit Parkscheibe (zwei Stunden zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr) wird auf die zulässige Höchstparkdauer von einer Stunde geändert. Diese neue Regelung wird dann an sieben Tagen in der Wo­che gelten.
  • Zwischen 18:00 Uhr und 9:00 Uhr soll das Parken auch ohne Parkscheibe zu­lässig sein.

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