Die Ausnahmegenehmigungen für 2025 liegen im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit. In diesem Zusammenhang gelten neue Regelungen.
Folgende Personengruppen können eine Ausnahmegenehmigung erhalten:
- Anwohner, die über keinen privaten Stellplatz verfügen. Wie bisher ist pro Haushalt eine Ausnahmegenehmigung möglich (ausgenommen mietvertragliche Regelungen).
- Betriebsinhaber, deren Wohnsitz sich nicht am Betriebssitz in der Altstadt befindet.
- Handwerksbetriebe, um deren Zugang zum Arbeitsgebiet innerhalb der Altstadt sicherzustellen
Die Ausnahmegenehmigungen gelten künftig für die gesamte Altstadt.
Gästen und Kunden von Gewerbetreibenden und Beherbergungsbetrieben wird empfohlen, zum Be- und Entladen die Parkscheibe zu nutzen und sodann auf den Parkplätzen vor den Toren der Stadt zu parken. Ausnahmegenehmigungen werden für diesen Personenkreis nicht mehr ausgestellt.
Das beschlossene Parkraumkonzept wurde zur Umsetzung beauftragt. Die weiteren Schritte in den kommenden Monaten werden sein:
- Die Parkplätze innerhalb der Altstadt werden markiert. Das Parken wird dann nur noch innerhalb der markierten Flächen erlaubt sein.
- Zur besseren Lenkung des Parksuchverkehrs wird das Parkleitsystem vollständig erneuert, um insbesondere Gäste und Besucher auf die Parkmöglichkeiten außerhalb der Altstadt hinzuweisen.
- Die Anzahl der Kurzzeitparkplätze innerhalb der Altstadt soll erweitert werden, um den kurzfristigen Einkauf sowie das Be- und Entladen für Gäste zu erleichtern.
- Die Regelung zum Kurzzeitparken mit Parkscheibe (zwei Stunden zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr) wird auf die zulässige Höchstparkdauer von einer Stunde geändert. Diese neue Regelung wird dann an sieben Tagen in der Woche gelten.
- Zwischen 18:00 Uhr und 9:00 Uhr soll das Parken auch ohne Parkscheibe zulässig sein.