Die Grundsteuer Reform verpflichtet Grundstückseigentümer dem Finanzamt Änderungen mitzuteilen.
Anzuzeigen sind beispielsweise:
- Der Anbau eines Wintergartens
- Wenn ein Gebäude erstmals denkmalgeschützt ist
- Eine Wohnung als Arztpraxis vermietet wird
- Eine Teilfläche eines Flurstücks an Nachbarn verkauft wird
- Ein Mietshaus in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt wird.
- Und weiteres ……..
weiterlesen