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Veröffentlichungen gemäß Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) - Wärmeversorgung Gemeinde Unsleben
Gemeinde Unsleben
06.06.2024, 08:59

Wärmeversorgung Gemeinde Unsleben

Veröffentlichungen gemäß Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) für das Jahr 2023

 

1. Brennstoffemissionen der Wärmelieferung in kg/CO2

Mit diesem Wert werden die absoluten CO2-Emissionen, die bei der Belieferung Ihres

Gebäudes mit Fernwärme anfallen, angegeben. Die Brennstoffemissionen der

Wärmelieferung in kg/CO2 können gemäß nachfolgender Formel errechnet werden:

heizwertbezogener Emissionsfaktor der Erzeugung x heizwertbezogener

Energiegehalt der Wärmelieferung

 

2. Kosten für Emissionszertifikate

Mit Fernwärme zu heizen ist umweltfreundlich und klimaschonend. Durch den minimalen

Einsatz von fossilen Energieträgern fallen jedoch CO2-Emissionen an. Diese sind weitaus

geringer als bei anderen Heizungsarten. Die daraus resultierenden Kosten werden aber

nicht an unsere Kunden weitergegeben.

Gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gelten folgende Festpreise für

Emissionszertifikate (CO2-Preis) im nationalen Brennstoffemissionshandel:

Im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023: 30,00 EUR je Tonne CO2 netto

Im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024: 45,00 EUR je Tonne CO2 netto

Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025: 55,00 EUR je Tonne CO2 netto

Laut CO2KostAufG ist der Preisbestandteil der CO2-Kosten für die zur Wärmeerzeugung

eingesetzten Brennstoffmenge anzugeben, auch wenn wir Ihnen diese Kosten auf Ihrer

Wärmeabrechnung nicht verrechnen. Die Kosten ermitteln sich gemäß nachfolgender

Formel:

Brennstoffemissionen der Wärmelieferung x gültiger Preis der Emissionszertifikate

 

3. Heizwertbezogener Emissionsfaktor kg CO2/kWh

Der heizwertbezogene Emissionsfaktor für das Fernwärmeversorgungssystem in Unsleben

liegt für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 bei:

0,005473 kg CO2/kWh

 

4. Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge

Der Energiegehalt (Brennstoffenergieaufwandszahl) beschreibt die Menge an Brennstoff

die für eine kWh Fernwärme eingesetzt wird und liegt für das Fernwärmeversorgungssystem

in Unsleben im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 bei:

0,020546 kWh(BS*1)/kWh(FW*2)

*1 Brennstoff *2 Fernwärme

 

5. Hinweis auf Erstattungsansprüche

Nach § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 CO2KostAufG besteht ein Erstattungsanspruch des Mieters

über die CO2-Kosten an den Vermieter.

 

6. Treibhausgasemissionen des Fernwärmenetzes

22,6 t/Jahr CO2-Emissionen

 

7. Primärenergiefaktor

Der Primärenergiefaktor nach § 22 Absatz 3, GEG 2020 für das

Fernwärmeversorgungssystem in Unsleben liegt aktuell bei:

0,20

 

8. Brennstoffmix

Energieträger                                                         Anteil der Energieträger in %

Erneuerbare Energien                                                     98,40

Heizöl                                                                                     1,60

Wärmeversorgung Gemeinde Unsleben

 

Beispielrechnung:

Gemäß Jahresabrechnung hat die Anlage Hauptstraße XY in Unsleben einen Verbrauch im

Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von 20.000 kWh.

 

1. Brennstoffemissionen der Wärmelieferung:

Berechnungsformel:

heizwertbezogener Emissionsfaktor der Erzeugung x heizwertbezogener Energiegehalt der

Wärmelieferung

 

heizwertbezogener Emissionsfaktor der Erzeugung = 0,005473 CO2/kWh gemäß vorliegender

Veröffentlichung

 

heizwertbezogener Energiegehalt der Wärmelieferung = 20.000 kWh gemäß Jahresabrechnung

0,005473 CO2/kWh x 20.000 kWh = 109,46 kg/CO2 im Jahr 2023

Somit liegen die Brennstoffemissionen der oben genannten Anlage gemäß § 3 Abs. Nr. 1

CO2KostAufG im Jahr 2023 bei 109,46 kg/CO2.

 

2. Preisbestandteil der CO2-Kosten:

Berechnungsformel:

Brennstoffemissionen der Wärmelieferung x Preis für Emissionszertifikate

Brennstoffemissionen der Wärmelieferung = 109,46 kg/CO2 gemäß vorangegangener

Rechnung

Preis für Emissionszertifikate für das Jahr 2023 = 30,00 EUR je Tonne CO2 netto

109,46 kg/CO2 x 30,00 je Tonne CO2 = 3,28 EUR netto

Somit liegen die CO2-Kosten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG im Jahr 2023 bei 3,28 EUR

netto.

 

Ausführliche Informationen bzw. Erklärungen finden Sie unter https://rhoengrabfeld-waerme.de/unternehmen/co2-kostenaufteilungsgesetz/

 


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