Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung zum 01.01.2026
Das Kommunalabgabengesetz schreibt die regelmäßige Kalkulation der Wassergebühren für einen maximal vierjährigen Zeitraum vor. Die aktuelle Gebührenkalkulation wurde für den Zeitraum 2026 – 2029 erstellt.
Verbandsrat beschließt Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren
In der Sitzung am 08.12.2025 hat der Verbandsrat nach ausführlicher Diskussion folgende Gebührenerhöhungen zzgl. 7 % MwSt. beschlossen:
1. Ab dem 01.01.2026 beträgt die jährliche Grundgebühr:
| Bei Wasserzählern |
| bis 4 m³/h Dauerdurchfluss (Q34) 9,50 €/Monat = 114,00 €/Jahr
bis 10 m³/h Dauerdurchfluss (Q310) 16,50 €/Monat = 198,00 €/Jahr bis 25 m³/h Dauerdurchfluss (Q316/Q325) 23,50 €/Monat = 282,00 €/Jahr über 25 m³/h Dauerdurchfluss 45,00 €/Monat = 540,00 €/Jahr |
2. Die Verbrauchsgebühr wird ab 01.01.2026 von bisher 1,92 € auf 2,21 € je 1.000 l Trinkwasser erhöht.
Was sind die Gründe für die Preiserhöhungen?
1. Einführung des Wassercents
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ab dem 1. Juli 2026 einen sog. „Wassercent“ einzuführen. Dieser beträgt pauschal 10 Cent pro Kubikmeter entnommenen Grundwassers und dient dazu, die nachhaltige Nutzung und den Schutz unserer Wasserressourcen zu fördern.
2. Deutlich gestiegene Materialkosten und Kosten für Dienstleistungen
In den vergangenen Jahren sind die Preise für Materialien wie Rohre, Armaturen usw. stark angestiegen. Auch die Kosten für notwendige Dienstleistungen für die Verlegung von Wasserleitungen, Reparaturarbeiten, EDV-Programmen usw. haben sich erheblich erhöht.
3. Notwendige Investitionen in das Wasserleitungsnetz
Ein großer Teil unseres Wassernetzes ist bereits seit über 60 Jahren in Betrieb. Um weiterhin eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung gewährleisten zu können, müssen umfangreiche Investitionen getätigt werden. Dazu gehören die Erneuerung älterer und rohrbruchanfälliger Leitungsabschnitte, die Modernisierung technischer Anlagen und weitere Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktur.
Der Zweckverband ist als sog. „Kostenrechnende Einrichtung“ verpflichtet, durch regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen der Gebühren kostendeckend zu arbeiten. Es dürfen weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden.
Durch die aktuelle Anpassung der Grund- und Verbrauchsgebühren kann weiterhin eine zuverlässige Versorgung der Bürger mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sichergestellt, gesetzliche Anforderungen erfüllt und Instandsetzungen bzw. Erneuerungen des Versorgungsnetzes vorangetrieben werden.
Was bedeutet das für die Verbraucher?
Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 120.000 Litern bedeutet dies einen zusätzlichen Kostenaufwand von 3,90 €/Monat. Bei einem Ein-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 30.000 Litern ergibt sich ein Mehraufwand von 1,73 €/Monat.
Trotz der Gebührenerhöhung zahlt der Verbraucher nur 0,22 Cent/Liter für das wertvolle Gut Wasser.
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2026
Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung liegt in der Verwaltung des Zweckverbandes während der üblichen Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag von 13.30 – 16.30 Uhr) im Rathaus Bruckberg, Zimmer 2.04 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
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