Die Wahlbenachrichtigungskarten befinden sich aktuell in Zustellung durch unsere Gemeindeboten. Sofern Sie die Briefwahl nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, den aufgedruckten QR‑Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte (unten rechts) zu verwenden.
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen bequem online beantragen und sparen sich den Weg ins Rathaus.
Selbstverständlich können Sie den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Bitte beachten Sie, dass hierfür die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschreiben ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen die Gemeinden die Briefwahlunterlagen jedoch erst ab dem 16. Februar 2026 (Rosenmontag) ausgeben und versenden. Die Zustellung erfolgt grundsätzlich über unsere Gemeindeboten.
Nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Urlaub oder Krankheit – können die Unterlagen direkt im Rathaus abgeholt werden. Wir bitten Sie zudem, telefonische Nachfragen zum Bearbeitungsstand nur in wirklichen Ausnahmefällen zu stellen, da diese die zügige Abwicklung der Briefwahlverfahren verlangsamen.
Die zurückgesendeten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 8. März 2026, um 18:00 Uhr, bei der Gemeinde Leinach im Briefkasten am Rathaus eingegangen sein.
Gemeinde Leinach
Der Wahlleiter
