Für die Durchführung eines geregelten Winterdienstes ist es Voraussetzung,
dass keine unnötigen Hindernisse, wie z. B. parkende Fahrzeuge, den Räumdienst
beeinträchtigen. Auch überhängende Äste von Bäumen, Sträuchern
und Hecken, sind entsprechend zurückzuschneiden. Ist ein Straßenzug nicht
befahrbar, kann er nicht oder erst viel später geräumt werden. Wir weisen
darauf hin, dass die Gemeinde ein Straßennetz von über 60 km (bei 21
Ortsteilen) zu betreuen hat. Dies bedeutet, dass es Straßen gibt, die von der
Verkehrsbedeutung eine höhere Priorität besitzen, wie z. B. Schulbusstrecken,
Hauptstraßen, Straßen mit großem Verkehrsaufkommen oder starkem Gefälle.
Unser Räumdienst ist sehr darum bemüht, den Winterdienst zur Zufriedenheit
der Bürger zu verrichten.
Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen mit untergeordneter Verkehrsbelastung
werden nicht geräumt.
Wichtiger Hinweis: Die Mitarbeiter des Bauhofes führen den Winterdienst
entsprechend eines vorgegebenen Räum- und Streuplans durch.
Ansprechpartner bei Fragen zum Winterdienst ist das Ordnungsamt.
