Die Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen, insbesondere auch bei unbebauten Grundstücken, werden gebeten, überhängende Äste und Zweige von Hecken, Bäumen und Sträuchern bis an die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Diese Maßnahmen sind notwendig, damit der Durchgang für Fußgänger ungefährdet möglich ist. Besonders gefährlich ist es, wenn dadurch Verkehrszeichen und Straßenlampen verdeckt oder die Sicht im Einmündungsbereich von Straßen stark eingeschränkt ist. Oft hängen die Äste so weit in den Verkehrsraum, dass insbesondere Müllfahrzeuge nicht mehr ungehindert durchfahren können. Sie können durch rechtzeitiges Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken mithelfen Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Für alle, die sich der Problematik bisher nicht bewusst waren, hier einige Hinweise: Der Rückschnitt ist regelmäßig bis auf die Grundstücksgrenze oder am besten darüber hinaus vorzunehmen, denn Äste wachsen teilweise sehr schnell nach.
Achtung: Viele Singvögel brüten in Hecken – deswegen darf man vom 01. März bis 30. September keinen radikalen Rückschnitt oder ein Entfernen der Hecke vornehmen. Ein „schonender Form-. und Pflegeschnitt“ dagegen ist ganzjährig zugelassen.
