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Bewirtschaftung des Großen See in Pommersfelden - Erstmaliges Ablassen im Herbst 2026
Gemeinde Pommersfelden
23.10.2026, 10:01
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Der sogenannte „Große See“ wurde Mitte der 80er Jahre als eine Maßnahme der Flurbereinigung neu geschaffen.

Seither ist das Gewässer des Großen See fortlaufend an den Fischereiverein Frensdorf-Pommersfelden e.V. verpachtet.

Gemäß den behördlichen Auflagen und Regelungen im Pachtvertrag wäre das Gewässer seit seiner Schaffung alle 5 Jahre abzulassen gewesen, um erforderliche Pflegemaßnahmen durchführen zu können und einer Verlandung des Gewässers entgegenzuwirken (Wasserrechtsbescheid).

Da der Großen See seit seiner Schaffung in der 80er Jahren jedoch bislang nicht abgelassen wurde, hat der Fischereiverein als Pächter im Rahmen der aktuellen Verlängerung des Pachtvertrages zugesagt, dass das Gewässer nunmehr im Herbst 2026 erstmals abgelassen und anschließend abgefischt wird.

Das Ablassen des Gewässers soll Mitte/Ende Oktober beginnen. Das Abfischen ist für Mitte November geplant.

Wir bitten die Arbeiten und Maßnahmen des Fischereivereins nicht zu behindern.

Insbesondere beim Abfischen bitten wir Abstand vom Gebiet des Großen Sees zu halten und die Arbeiten nicht zu stören.

Die Entleerung des Gewässers erfolgt über zwei Leitungen. Eine DN500-Leitung zur Reichen Ebrach und eine DN300-Leitung zum Altbach. Bei der Entleerung werden die behördlichen Vorgaben beachtet.

Zum anschließenden Wiederbefüllen wird der Große See über drei Wege gespeist. Einmal über das Beileiten von (Hoch-)Wasser der Reichen Ebrach. Die Weitere Befüllung läuft über den sog. Weichgraben und über Niederschlagswasser. Daher wird die Dauer des Wiederbefüllens grundsätzlich von der anschließenden Niederschlagssituation und insbesondere von der Hochwassersituation der Reichen Ebrach abhängig sein.

Nach dem Ablassen wird der Pächter (Fischereiverein) darüber entscheiden, ob ein sofortiges Wiederbefüllen erfolgen soll oder ob zunächst für ein Jahr eine sogenannte „Sömmerung“ zum Zwecke des Absetzens von etwaigen Schlammmengen erfolgen soll.

Die Maßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und der Fachberatung für Fischerei (Bezirk Oberfranken) abgestimmt.

Des Weiteren wurde mit der UNB abgestimmt, dass ein Ablassen des Großen Sees künftig nicht mehr alle 5 Jahre, sondern lediglich alle 10 Jahre erfolgen muss.


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