Aufgrund der ersten größeren Baumaßnahme der Teilnehmergemeinschaft Mötzing – Schönach im Rahmen der Dorferneuerung möchten wir nochmals auf die Fördermöglichkeiten für Privatmaßnahmen (z.B. Erneuerung von bzw. Arbeiten an Einfriedung und Außenanlagen) hinweisen.
Anträge können von allen Bürgern gestellt werden, deren Grundstück im Verfahrensgebiet der Dorferneuerung Mötzing – Schönach liegt. Voraussetzung für eine Förderung ist in jedem Fall eine Beratung durch unseren Dorferneuerungsplaner Herrn Arch. Drexl. Zudem darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden, bevor eine Förderzusage des Amtes für Ländliche Entwicklung, Tirschenreuth, vorliegt.
Genauere Informationen erhalten Sie im Bauamt der VG Sünching, Zimmer 1.03, Tel: 09480 9380 24, Mail: bauamt@vg-suenching.de.