Ab dem 1. März gilt die Anleinpflicht für Hunde entlang der Rodach und der Steinach. Die Gegend um beide Flüsse ist ein beliebter Naherholungsort, aber auch eine der letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten.
Viele störungsempfindliche Vogelarten wie Kiebitz, Rebhuhn oder Braunkelchen reagieren sehr sensibel auf freilaufende Hunde und verlassen bei Begegnungen ihr Gelege. So können diese dann Fressfeinden zum Opfer fallen oder auskühlen. Wird das Nest öfter verlassen, werden Gelege aufgegeben und der Bruterfolg fällt schlecht aus. Oft merken weder Hund noch Hundehalter, dass sie gerade eine Störung darstellen, denn die Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn man noch mehrere hundert Meter von ihnen entfernt ist.
Doch ein Spaziergang zwischen blühenden Wiesen und der Schutz unserer Vogelarten müssen sich nicht ausschließen. Helfen Sie mit, den Vogelreichtum entlang unserer Flüsse zu erhalten: Leinen Sie Ihren Hund an und bleiben Sie, besonders während der Brutzeit von März bis August, auf den Wegen.
