Der Ortsteil Villersbronn betreibt eine eigene Teichkläranlage, deren Wasserrechtsbescheid als gehobene Erlaubnis des Landratsamtes Ansbach vom 19.01.1995 erteilt wurde. Mit Schreiben vom 15.06.2015 wurde die gehobene Erlaubnis bis zum 31.12.2025 verlängert. Mit E-Mail v. 20.03.2025 wurde von der Gemeinde eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis bis 31. Dezember 2026 beantragt. Das Landratsamt Ansbach hat, in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt, die Auflage gestellt, dass bis 31.12.2025 eine Studie vorgelegt wird, wie die zukünftige Abwasserentsorgung Villersbronn durchgeführt werden kann.
Nach Ablauf der befristeten wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis ist bei Weiterbetrieb der Kläranlage ein Antrag für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen. Bereits in Vorgesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt wurde auf Bedingungen für eine Verlängerung um einen verkürzten Zeitraum von etwa 10 Jahren hingewiesen. Eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, die eine technische Zwischenstufe und damit eine Ertüchtigung der Anlage voraussetzt.
Zur Erfüllung weitergehender Anforderungen ist zukünftig eine Nitrifikationsstufe in der Teichkläranlage vorzusehen, wofür entsprechende verfahrenstechnische Maßnahmen notwendig sind. Eine Verlängerung der Erlaubnis für den verkürzten Zeitraum ohne investive Maßnahmen ist nicht möglich.
Weitere wirtschaftliche Alternativen wie der Anschluss an die Abwasseranlage der Stadt Dinkelsbühl oder an die Abwasseranlage der Gemeinde Wilburgstetten sind bereits in der Studie von Ing.-Büro Miller aus 2018 untersucht worden.
Der Anschluss an die Abwasseranlage Dinkelsbühl, über die Kanalisation Sinbronn, wurde wegen der fehlenden technischen Voraussetzungen, nach Stellungnahme der Stadt Dinkelsbühl, bereits verworfen.
Im Rahmen der beauftragten Studie wurde durch Firma Südwasser GmbH, Erlangen, ein Abwasserentsorgungskonzept erstellt, welches mittels Kostenvergleichsrechnung untersucht, ob die erforderliche Ertüchtigung der Teichkläranlage oder ein Anschluss an die zentrale Kläranlage der Gemeinde Wilburgstetten langfristig die wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Herr Dipl.-Ing. (Univ.) Michael Blob, Stellv. Abteilungsleiter Abwasser und Projektingenieur bei Südwasser, wird die Ergebnisse der Studie in der Sitzung selbst vorstellen.
Auf den ausführlichen Erläuterungsbericht und die Präsentation wird als Anlage verwiesen.
Folgende Alternativen wurden untersucht:
Alternative 1 „Ertüchtigung der Kläranlage Villersbronn"
Alternative 2 „Anschluss an die zentrale Abwasseranlage" (2.400 m langer Freispiegelkanal)
Folgende Kosten wurden durch eine Kostenvergleichsrechnung ermittelt:
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Alternative |
Investitionskosten |
Betriebskosten |
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Ertüchtigung Kläranlage Villersbronn |
770.000 € |
28.000 €/a |
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Anschluss an Kläranlage Wilburgstetten |
1.167.000 € |
5.000 €/a |
Beide Alternativen sind technisch gleichwertig und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bei Alternative 2 – Anschluss an Kläranlage Wilburgstetten liegt eine Reduzierung der Betriebspunkte durch die Auflassung der Teichkläranlage vor. Ebenso wird durch die Überleitung die Verfahrenssicherheit erhöht und die Wartungshäufigkeit reduziert.
Nicht vorhersehbare Kostenänderungen, wie sie in den letzten Jahren etwa bei der
Energieversorgung auftraten, entfallen oder wirken sich nur geringfügig aus. Gegenüber Alternative 1 ist die Kostensicherheit bei Alternative 2 insgesamt höher, da externe Einflüsse oder unvorhergesehene Reparaturen minimiert werden.
Bezugnehmend auf den Gewässerschutz wird bei der Alternative 2 der Ganswiesbach entlastet.
Die Einleitungsmenge der Kläranlage Wilburgstetten wird erhöht. Weiter spricht dafür, dass auf der zentralen Kläranlage eine bessere Reinigungsleistung erzielt wird, wodurch die gewässerökologische Belastung im gesamten Gemeindegebiet reduziert wird. Auch im Hinblick auf zukünftige strengere Anforderungen an die Abwasserreinigung ist eine Ertüchtigung auf einer Hauptkläranlage einfacher umzusetzen als noch zusätzlich auf kleineren Anlagen.
Aufgrund dieser Faktoren ist der Anschluss an die Kläranlage Wilburgstetten als wirtschaftlichste Alternative anzusehen.
Für beide Alternativen ist die Voraussetzung für die Förderung nach RzWas, dass eine baufachliche Prüfung des Vorhabens durchgeführt, ein wirtschaftlicher Variantenvergleich aufgezeigt und dem Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung vorgelegt wird. Die Höhe der Förderung ob pauschaliert oder prozentual muss mit dem Wasserwirtschaftsamt abstimmt werden.
Im Zuwendungsbescheid mit Bewilligungszeitraum von 4 Jahren ab Bescheidsdatum werden folgende Zuwendungen durch das WWA Ansbach in Aussicht gestellt:
Für Ziffer 2.2.2 eine Förderung in Höhe von 200 € je Meter des Verbundkanals, max. 70% der zuwendungsfähigen Ausführungskosten und max. 3 Mio €.
Unter Berücksichtigung der Zuwendungen würden sich folgende aufgestellten
Investitionskosten für die Gemeinde Wilburgstetten ergeben:
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Alternative |
Investitions- kosten |
Zuwendungen |
Eigenanteil Investitions- kosten |
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Ertüchtigung der Kläranlage Villersbronn (Härtefallschwelle 1 erreicht) |
770.000 € |
453.000 € |
317.000 € |
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Anschluss an die zentrale Abwasseranlage |
1.167.000 € |
687.000 € |
480.000 € |
Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Studie sollte die Variante für den Anschluss an die zentrale Abwasseranlage der Gemeinde Wilburgstetten in einer Vorplanung detailliert untersucht werden.
Als Besonderheit muss auch ein noch zu schaffender Regenrückhalteraum (Nr. 5.2) beachtet werden, der nach bisheriger Annahme 300 m³ umfassen muss. Dazu könnten ggf. die aufzulassenden Klärteiche hergenommen werden. Bei einer noch erforderlichen Überrechnung wird aber von einem geringeren Volumen ausgegangen. Derzeit gilt die Einleiterlaubnis bis 31.12.2031.
In der Diskussion werden folgende Punkte hervorgehoben:
· Die Klärwirkung der Bestands-Teichkläranlage ist gut. Für den Fortbestand wäre aber eine technische Aufrüstung erforderlich (Nitrifikation; Herr Blob empfiehlt auch einen Rechen)
· Der bisherige Personalaufwand für den Betrieb der Kläranlage Villersbronn kann bei einem Anschluss beibehalten werden. Ggf. kann es zu Einsparungen im Betrieb kommen. Andererseits würde es bei einer technischen Aufrüstung zu einem höheren Aufwand kommen, der höhere Abwassergebühren zur Folge hätte
· Bei Anschluss muss eine spätere technische Nachrüstung nur an einer Kläranlage erfolgen
· Ortsteil Limburg: Hr. Blob versicherte, dass es keine Auswirkungen auf den dortigen Kanal gebe. Im bereits beauftragten Generalentwässerungsplan soll zunächst Limburg untersucht werden um den Zustand des Kanals zu ermitteln. Möglicherweise muss der Abschnitt zwischen Einleitung von Villersbronn und Dücker dann erneuert werden. Es war auch ein Vorschlag aus dem Gremium, diesen Abschnitt gleich zu erneuern.
· Im Pumpwerk an der Wörnitz kommt es ggf. durch den Zufluss von 2 l/s mehr aus Villersbronn zu häufigeren Abschlagsereignissen. Dies muss beobachtet werden
· Forderung nach Regenrückhaltung: Dies wird hinterfragt. Ggf. könnten durch die Nutzung der aufzulassenden Klärteiche Kosten für die Herstellung gespart werden. Eine nutzbare Leitung vom Stauraumkanal zur Kläranlage ist vorhanden. Zwingend ist die Überrechnung des tatsächlich benötigten Volumens
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Alternative 2 „Anschluss an Wilburgstetten“ zu. Die weitere Planung ist zeitnah zu veranlassen.