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10.Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gemeinbedarf Mehrzweckhalle“ im Parallelverfahren Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemeinde Taufkirchen
17.09.2026, 12:30
Der Gemeinderat hat in die 10.Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, „Gemeinbedarf Mehrzweckhalle“ beschlossen und den entsprechenden Entwurf gebilligt.

Der Bereich der 10.Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 87, 87/1, 94/1 und 10/2, Gemarkung Taufkirchen. Der genaue Umgriff ist den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.

Für die 10.Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, „Gemeinbedarf Mehrzweckhalle“ wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die Planung kann in der Zeit vom 25.09.2026 bis 27.10.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden, (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, zusätzl. Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erörtert. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

 

Verfahrensunterlagen zum Download:

Anhänge:



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Beschreibung

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