Wichtige Hinweise für das Stadtgebiet Witzenhausen

Mit Beginn der kalten Jahreszeit möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger an ihre Pflichten beim Winterdienst erinnern. Ziel ist es, die Sicherheit auf Gehwegen trotz Schnee und Eis bestmöglich zu gewährleisten.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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Räum- und Streupflicht täglich von 7:00 bis 20:00 Uhr
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Gehwege müssen so geräumt werden, dass sich Fußgänger sicher begegnen können
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Bei Glätte sind Sand, Splitt oder anderes abstumpfendes Material zu verwenden
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Streusalz ist nur in Ausnahmefällen und in geringen Mengen zulässig
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Schnee ist am Gehwegrand abzulegen – nicht auf der Fahrbahn
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Zuständig für den Winterdienst sind die angrenzenden Grundstückseigentümer
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Bei Straßen mit nur einem Gehweg gilt ein jährlicher Zuständigkeitswechsel zwischen den Grundstücksseiten (2025 gegenüberliegende Seite, 2026 direkt angrenzende Seite)
Alle Details finden Sie hier.
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