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Betreten des Kindergartengeländes außerhalb der Öffnungszeiten verboten
Gemeinde Hunding
16.04.2025, 17:30

In den vergangenen Wochen ist beim Kindergarten St. Christophorus in Lalling mehrmals ein Betreten unbefugter Personen auf dem Gelände festgestellt worden. Dabei wurden Gegenstände umgeworfen und teilweise beschädigt. Der Schutz und das Wohl unserer Kinder steht für uns an oberster Stelle. Unbefugte Personen können nicht nur die Sicherheit der Kinder gefährden, sondern stören auch den reibungslosen Ablauf unseres pädagogischen Alltags. Das unerlaubte Betreten eines geschützten Bereichs kann als Hausfriedensbruch gewertet werden, was rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Tritt so ein Fall wieder auf, sehen wir uns gezwungen die Polizei zu rufen, um die Situation zu klären und gegebenenfalls eine Anzeige zu erstatten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

VG Lalling



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Beschreibung

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