Am 13. Mai 2025 hat die bayerische Staatsregierung die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 1. Juni 2025 in Kraft tritt.
Die Verordnung sieht im Wesentlichen folgende inhaltliche Regelungen vor:
Zur Verschlankung des gaststättenrechtlichen Prüfverfahrens im Rahmen von Veranstaltungen wird die Genehmigungsfiktion auf zwei Wochen verkürzt. So kann die Kommune, wenn keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, auf den Erlass eines Bescheides verzichten. Kosten werden in diesem Fall nicht erhoben.
Für Gestattungen nach § 12 GastG für den Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen von Veranstaltungen gilt damit künftig Folgendes:
Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht, also v. a. an der Zuverlässigkeit keine Zweifel bestehen.
Es ist weiterhin der Antragsvordruck auf der Homepage der VG Ebelsbach zu verwenden.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Gewerbeamt, Frau Mück p.mueck@ebelsbach.de /Frau Kaufhold m.kaufhold@ebelsbach.de
oder 09522/725-17