Die Führerscheinstelle beim Landratsamt hat Informationen zur Umtauschpflicht der Führerscheine herausgegeben.
Der Umtausch kann auch im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden. Mitzubringen ist der bisherige Führerschein, der Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passbild (im Papierformat), welches nicht älter als drei Monate sein darf.
Bei Fragen zum Führerscheinumtausch ist das Bürgerbüro gerne behilflich.
