Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat mit Amtsblatt Nr. 4 vom 28.01.2026 die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats und die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags gem. Art. 51 Abs. 1 Satz 2 GLKrWO bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung sowie die Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge des Kreistags ist im Zeitraum vom 28.01.2026 bis einschließlich 09.03.2026 im Rathaus der Gemeinde Raisting, Kirchenweg 12, 82399 Raisting, während der allgemeinen Dienstzeiten einsehbar.
Darüber hinaus ist eine Veröffentlichung der Bekanntmachung sowie den Anlagen auf der Seite des Landratsamtes Weilheim Schongau, www.weilheim-schongau.de/media/8073/2026-04-amtsblatt.pdf, erfolgt.
