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Öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates Parsberg, vom 16. März 2026
Stadt Parsberg
17.03.2026, 15:21

Öffentliche Sitzung:

1.

Bayerischer Nordgautag;

Bewerbung für die Ausrichtung im Jahr 2028

Sachverhalt:

Das Kulturfest der Oberpfälzer wird im zweijährigen Rhythmus vom Oberpfälzer Kulturbund e. V. organisiert. Dieses Jahr richtet die Stadt Roding das Fest in der Zeit vom 16. bis 19. Juli aus. Das umfangreiche Programm mit Musik, Kultur und Bürgerfest endet am Sonntag mit einem großen Festzug.

Im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. wurde im Jahr 2000 in Berching und im Jahr 2016 in Neumarkt i. d. OPf. der Nordgautag abgehalten.

Das Kulturfest ist dabei lt. Angaben des Kulturbundes ein wichtiges traditionelles Festival, an dem sich Kultur, Brauchtum und Heimatpflege aus der Region der jeweiligen Partnerstadt in besonderer Weise präsentieren kann. Es bietet Vereinen, Künstlern sowie allen Kulturschaffenden eine Plattform, die Vielfalt der Oberpfälzer Kultur zu zeigen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Für die Stadt Parsberg bestünde die Möglichkeit, im Jahr 2028 das Kulturfest auszurichten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Alle notwendigen Voraussetzungen für eine Veranstaltung dieser Art liegen vor. Die Kosten, die von der Stadt zu tragen wären, lägen bei ca. 20.000 €. Neben dem Landkreis Neumarkt (19.5000 €) würde auch der Kulturbund einen Teil der Kosten tragen. Bei der Organisation und Programmerstellung würde der Kulturbund unterstützen.

Laut 3. Bürgermeister sollte die Stadt Parsberg nochmals in der Region positiv dargestellt werden. Von Kunst, Kultur bis Sport gibt es viele Möglichkeiten. Es wird als Chance gesehen, die neugestaltete Stadtmitte zu präsentieren.

Frau Stadträtin Stigler bittet darum, frühzeitig Kunst und Kultur (in z. B. einem Festausschuss) einzubinden.

Beschlussvorschlag:

Der Ausrichtung des Oberpfälzer Kulturfestes im Jahr 2028 durch die Stadt Parsberg wird zugestimmt.

2.

Freiwillige Leistungen;

Antrag der Ortsvereinigung d. Helfer und Förderer des THW OV Parsberg e.V., vom 03.03.2026, auf Beschaffung eines gebrauchten Stromerzeugers

Sachverhalt:

Die Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des THW OV Parsberg e.V. hat mit Schreiben vom 03.03.2026 eine Förderung zur Beschaffung eines gebrauchten Stromerzeugers beantragt.

Der Stromerzeuger soll als Notstromversorgung dienen und bei Stromausfällen die Versorgung von u.a. kritischen Einrichtungen sicherstellen. Z. B. Tankstellen, Mehrzweckhallen, Kläranlagen, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen, Wasserförder- und Aufbereitungs-anlagen, kommunale Verwaltungsgebäude mit Notbetrieb, Telekommunikationsstandorte. Durch die Bereitstellung des Geräts soll die Ausfallsicherheit wichtiger Versorgungs- und Einsatzstrukturen erhöht werden. Der Neupreis liegt bei ca. 40.000 –50.000 €. Die Anschaffung eines gebrauchten Stromerzeugers wird daher als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Erwartete Anschaffungskosten ca. 19.000 – 28.000 €, abhängig von den Betriebsstunden und dem Zustand des Geräts. Es ist vorgesehen dass das Gerät vom Förderverein beschafft und gemäß der Satzung dem THW OV Parsberg e. V. zur Verfügung gestellt wird. Betrieb, Wartung und Versicherung werden durch den Förderverein geregelt.

Die Ortsvereinigung bittet um Prüfung einer finanziellen Förderung zur Beschaffung eines gebrauchten Stromerzeugers.

Stellungnahme der Verwaltung:

Aktuell sind bei der Stadt Parsberg 2 mobile Stromerzeuger vorhanden. Bei den Feuerwehren im Stadtgebiet Parsberg sind 10 (7 x FF Parsberg, 3 x Ortswehren) Stromerzeuger einsatzbereit.

Bezüglich des Einsatzgebietes wurde die Ortsvereinigung um Stellungnahme gebeten. 

Die Ortsvereinigung gab folgende Stellungnahme ab: Der beantragte Stromerzeuger soll vorrangig innerhalb des Gemeindegebiets eingesetzt werden. Bevor das Gerät in angrenzenden Gemeinden oder Einsatzbereichen genutzt wird, ist vorgesehen, eine verantwortliche, entscheidungsberechtigte Ansprechperson der Stadt Parsberg rechtzeitig zu informieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Transparenz über den Einsatzort besteht und vorab gegenseitig Informationen ausgetauscht werden können.

Je nach Einsatzlage kann es jedoch erforderlich sein, den Stromerzeuger auch außerhalb des Gemeindegebiets einzusetzen, insbesondere dann, wenn die Stadt Parsberg selbst nicht betroffen ist oder den Stromerzeuger nicht benötigt (Beispiel: Stromausfall in einer anderen Gemeinde aufgrund Überflutung).

In solchen Fällen bleibt die vorherige Information an die Stadt Parsberg bestehen, sodass der überregionale Einsatz nachvollziehbar und ordnungsgemäß dokumentiert ist.

Die Ortsvereinigung hat bei keiner weiteren Kommune einen Antrag auf Förderung gestellt.

Bei der Beteiligung zur Anschaffung eines Stromerzeugers handelt es sich um eine freiwillige Leistung. In der Regel werden Beschaffungen dieser Art mit 20 % gefördert.

Der Ankauf eines Notstromaggregates in dieser Größe dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung u.a. zum Schutz der kritischen Infrastruktur.

Aktuell wird ein Bundesförderprogramm "Nationale Reserve Blackout" auf dem Weg gebracht. Evtl. besteht hier auch die Möglichkeit der Förderung für die Anschaffung eines Stromerzeugers.

Es wird angefragt, dass die weltpolitische Lage bei der Anschaffung berücksichtigt werden soll und ob man ausreichend versorgt werden kann.

Außerdem wird auch kritisch hinterfragt, ob der Bund seinen Aufgaben nachkommt, weil Katastrophenschutz Bundesangelegenheit ist. Die Begründungen werden nicht als stichhaltig gesehen.

Beschluss:

Die Stadt Parsberg beteiligt sich mit einem Anteil von 20 %, max. 6.000 €, an den Eigenmitteln des Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des THW OV Parsberg e.V zur Anschaffung eines Stromerzeugers.

 


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