
Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) wird folgendes Schriftstück an Herrn Kàroly Molos, geb. 12.12.1979 zuletzt wohnhaft: Weinfeldweg 1 A, Mittelkalbach, 36148 Kalbach öffentlich zugestellt: Bescheid der Stadt Ludwigsstadt vom 15.05.2025, AZ 550-ko Bescheid der Stadt Ludwigsstadt vom 04.08.2025, AZ 220-ko Die Schreiben können während der untenstehenden Öffnungszeiten bei der Stadt Ludwigsstadt, Stadtkasse, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, Zimmer 201, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt bzw. eingesehen werden. Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. Der Beschluss ist an dem Tag als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tag der amtlichen Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Ludwigsstadt, 15.08.2025 gez. Timo Ehrhardt Erster Bürgermeister
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