Der Marktgemeinderat Mühlhausen hat in seiner Sitzung vom 11.02.2025, die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan, sowie die öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9,1 ha und betrifft folgende Grundstücke:
· Fl. Nrn. 249/1, 252, 252/2 der Gemarkung Schirnsdorf
· Fl. Nrn. 250/1 (TF) und 251 (TF) der Gemarkung Schirnsdorf
Die Lage ist aus den u. a. Plan ersichtlich.
Anlass der Änderung ist es, für das Gebiet der 15.Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Mühlhausen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen zu schaffen. Ein gewerblicher Vorhabenträger beabsichtigt, den Neubau eines Logistikzentrallagers mit Nebenanlagen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9,1 ha.
Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Durch die unmittelbare Autobahnnähe mit Anschlussstelle ist der Standort für ein Logistikzentrallager in besonderem Maß geeignet.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 „Gewerbegebiet Schirnsdorf Süd an der BAB A3 - Anschlussstelle Höchstadt-Nord“ geschaffen werden. Dies ist erforderlich, da gem. § 8 BauGB Bebauungspläne aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt werden müssen – gem. § 8 Abs. 3 BauGB kann dies parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
Das Änderungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand des Marktes Mühlhausen südöstlich des Ortsteils Schirnsdorf im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt. Zudem liegt es direkt an der Autobahn A3 Anschlussstelle Höchstadt-Nord. Im Norden grenzt das Gebiet an intensivlandwirtschaftlich genutzte Flächen, im Osten befinden sich Wald- und Ackerflächen sowie ein Stillgewässer und im Westen hinter der St2763 liegen ebenfalls ackerbaulich genutzte Flächen.
Im Süden grenzt es an einen Wirtschaftsweg an die Auffahrrampen der Bundesautobahn A 3 für die vorgenannte Anschlussstelle.
Der nächstgelegene Flughafen Nürnberg befindet sich in einer Entfernung von ca. 40 km Fahrweg.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Flächennutzungsplans kann in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch, Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt, Zimmer Nr. 2.03, sowie im Rathaus in Mühlhausen, Hauptstr. 2, während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die dazugehörigen Unterlagen sind auch auf der Homepage des Marktes Mühlhausen unter https://vg-hoechstadt.de/digitales-amtsblatt/muehlhausen/ veröffentlicht.
Mühlhausen, 19.02.2025
Markt Mühlhausen
Klaus Faatz
Erster Bürgermeister
